Das Pflegeangebot
Grundpflege, die tägliche wichtige Hygiene
Unterstützung beim Duschen oder Waschen. Haare waschen, föhnen, kämmen. Rasur. Hilfe beim an- oder ausziehen, insbesondere bei Stützstrümpfen. Individuelle Haut- und Nagelpflege. Zahn- und Mundpflege.
Behandlung, Untersuchung
Haut- und Wundpflege aller Art. Narbenpflege. Verbandswechsel. Kompressionsbehandlungen, Bandagen. Medikamente richten, bereitstellen und verabreichen. Pflege von Zufuhr- und Ableitsystemen; Infusionstherapien; Sonden; Fussbäder. Blutzuckermessung und Insulin verabreichen. Blutdruck und Puls messen. Anbringen und Entfernen von Hilfsmitteln.
Palliativpflege; Pflege am Lebensende
Pflegen und begleiten von schwer- und sterbenskranken Menschen zusammen mit einem Familiennetz oder Drittanbietende. Symptomkontrolle; Unterstützen, bestärken und befähigen von Angehörigen; Fachkorrespondenz zu Ärzten; Beratung für Tages- und Nachtsettings; ggf. Beizug von unterstützenden Organisationen oder Fachstellen; Beratung zu Hilfsmitteln.
Ambulant psychiatrische Pflege (APP)
Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen mit dem Ziel, ein stabiles, selbständiges Alltagsleben zu führen.
Für diese Dienstleistung unterstützen uns spezialisierte Pflegefachpersonen der benachbarten Spitex Region Schwyz. Sie führen die Begleitungen unter ärztlichem Auftrag autonom, also abgelöst von der Spitex Sattel Rothenthurm durch. Die Leistungsabrechnung erfolgt durch die Spitex Sattel-Rothenthurm. Anmeldung und Kontakt auf der rechten Seite.
Kinderspitex
Eine spezialisierte Pflege für Kinder und Jugendliche von Geburt an leistet die Kinderspitex Zentralschweiz auch in den Gemeinden des Kanton Schwyz. Anmeldung und Kontakt auf der rechten Seite.
Notfälle
Wichtig zu wissen: die Spitex ist keine Notfallorganisation auf Abruf. Sie erbringt ihre Leistungen in einem sorgfältig geplanten Einsatz- und Tourenplan. Bei Unwohlsein oder akutem Leiden, warten Sie nicht auf die Spitex, sondern gehen sie zum Arzt.
Voraussetzung für Leistungen
Pflegeleistungen setzen eine ärztliche Verordnung voraus. Wir bitten Sie, diese vorgängig zu beschaffen.
Kosten
Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) von den Grundversicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor.
Die Krankenkassen vergüten die Kosten für die nachfolgenden Leistungen, unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt wie folgt:
CHF 76.90.- pro Stunde für Abklärung, Beratung und Koordination
CHF 63.00.- pro Stunde für Untersuchung und Behandlung
CHF 52.60.- pro Stunde für Grundpflege
Gemäss Krankenversicherungsgesetz leisten die Klientinnen und Klienten, nebst Jahresfranchise und 10% Selbstbehalt, eine sogenannte Patientenbeteiligung (PaBe) an die Spitex. Diese beträgt im Kanton Schwyz 10% vom Kostenanteil der Krankenversicherung pro Einsatztag, jedoch max. CHF 7.65 pro Tag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie Unfallklientinnen und -klienten sind von der Patientenbeteiligung ausgenommen.
Einsatztage und -zeiten
Spitex-Pflegeleistungen werden von Montag bis Sonntag, zwischen 7.00 und 22.00 Uhr erbracht. Als Kleinorganisation bieten wir von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 20.00 Uhr an. Zwischenzeitliche Einsätze sind in der Regel Ausnahmen. Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr erfolgt keine Leistungserbringung.